AGB Booking & Eventmanagement

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Leistungen, Verträge und Vermittlungen der Salta Noctem Eventmanagement UG (haftungsbeschränkt) im Bereich Eventmanagement, Booking, Veranstaltungsorganisation, Künstler- und DJ-Vermittlung, Veranstaltungskoordination sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.

2. Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung, ausdrückliche Zusage, Rechnungserteilung oder tatsächliche Leistungsaufnahme zustande.

3. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem schriftlich vereinbarten Vertrag. Nebenabreden, Ergänzungen oder Abweichungen bedürfen der Textform.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Freigaben, Zugänge, Ansprechpartner, Genehmigungen und organisatorischen Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen, Mehrkosten oder Leistungseinschränkungen, die aus einer unterlassenen oder verspäteten Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Vergütungen verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zahlbar. Bei umfangreicheren Projekten, Reservierungen oder Veranstaltungsterminen können Abschlagszahlungen, Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangt werden.

6. Fremdleistungen und Vermittlung

Soweit Leistungen Dritter vermittelt oder eingebunden werden, insbesondere DJs, Künstler, Technikdienstleister, Veranstaltungsorte, Caterer, Sicherheitsdienste oder sonstige Subunternehmer, werden diese – soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart – im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Dritten oder im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung tätig. Für Leistungen eigenständig beauftragter Dritter haftet Salta Noctem nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und nur im eigenen Verantwortungsbereich.

7. Termine, Zeiten und Ablauf

Vereinbarte Termine und Einsatzzeiten gelten vorbehaltlich höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, technischer Ausfälle, krankheitsbedingter Ausfälle oder sonstiger Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von Salta Noctem liegen. In solchen Fällen wird nach Möglichkeit ein gleichwertiger Ersatz organisiert; ein Anspruch auf Stellung einer bestimmten Person besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

8. Stornierung durch den Auftraggeber

Eine Stornierung bedarf der Textform. Sofern keine abweichende Individualvereinbarung getroffen wurde, ist Salta Noctem berechtigt, im Fall einer Stornierung eine angemessene Ausfallvergütung zu verlangen. Bereits angefallene Planungs-, Organisations-, Reservierungs- oder Fremdkosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

Empfohlene Staffelung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde:
– bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der vereinbarten Vergütung
– bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Vergütung
– bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der vereinbarten Vergütung
– ab 13 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtdurchführung: 100 % der vereinbarten Vergütung

9. Höhere Gewalt und behördliche Einschränkungen

Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Untersagung, Sicherheitslagen, technischer Großstörungen, Unwetters oder vergleichbarer unvorhersehbarer Ereignisse nicht oder nicht wie geplant durchgeführt werden, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag insoweit anzupassen oder zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen, angefallene Kosten sowie nicht mehr stornierbare Fremdleistungen sind in diesem Fall zu vergüten.

10. Haftung

Salta Noctem haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

11. Rechte an Konzepten, Inhalten und Unterlagen

An Angeboten, Konzepten, Kalkulationen, Ablaufplänen, Texten, Grafiken, Entwürfen, Veranstaltungsunterlagen und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben sämtliche Rechte, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Nutzung, Weitergabe oder Vervielfältigung ist nur mit vorheriger Zustimmung zulässig.

12. Referenznennung

Salta Noctem ist berechtigt, abgeschlossene Projekte und Veranstaltungen unter Beachtung berechtigter Geheimhaltungsinteressen als Referenz zu benennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Salta Noctem. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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